Aktuelles

 

Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022:

Mit dem Digitalisierungsgesetz 2022 wird die Gründung von (Kapital-)Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten sowie die spätere Einreichung von Urkunden und Informationen zum jeweiligen nationalen Unternehmensregister (in Österreich: zum Firmenbuch) vollständig online ermöglicht. Neben der bereits möglichen Online-Gründung einer GmbH, kann die Firmenbuchanmeldung von Einzel-unternehmerinnen und Einzelunternehmern vollständig online durchgeführt werden

 

Sterbeverfügungsgesetz:

Das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid wurde zum 1. Jänner 2022 aufgehoben. Inkludiert in dieser gesetzlichen Neuregelung sind unter anderem ein einzuhaltendes Prozedere mit Ärztinnen und Ärzten, eine Bedenkzeit, eine wirksame Entrichtung einer Sterbeverfügung und einer kontrollierten Abgabe eines Präparates über Apotheken.

 

Wohnungseigentumsgesetz:

Die Novelle der Wohnungseigentumsgesetzes will einen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor, sowie zur Förderung des emissionsfreien Individualverkehres leisten.

Einige Neuerungen, die hierdurch entstehen, sind das „Right to Plug“ welches die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos vereinfacht, und das Änderungsrecht der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer, bei den Voraussetzungen für Beschlüsse und bei der Rücklage. Das Gesetz wird Schrittweise ab dem 1. Jänner 2022 bis zum 1. Juli 2022 eingeführt.

 

Neue Leitlinien für Verbraucher:

Die Europäische Kommission hat neue Leilinien für die Initiative „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher“ veröffentlicht. Diese sollen das EU-Verbraucherrecht stärken und den EU-Verbraucherschutz im Hinblick auf die Marktentwicklung modernisieren.

 

Reform des Gewährleistungsrechts:

Mit 01.01.2022 tritt in Umsetzung der unionalen Gewährleistungsrichtlinie ein neues nationales Gewährleistungsrecht in Kraft.

Dieses beinhaltet neue, die bisherige Rechtslage ändernde Regelungen über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen im Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) sowie Änderungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Ziel der Reform ist vor allem die verbraucherfreundlichere Gestaltung des Bezugs von Dienstleistungen im Online-Bereich. Dieser war bis jetzt nur partiell auf die besondere Schutzwürdigkeit des Verbrauchers zugeschnitten. Erwähnenswert ist hier unter anderem die eigens verankerte Aktualisierungspflicht beim Handel von Waren mit digitalen Elementen sowie die längere Frist bis zum Eintritt der Beweislastumkehr.

 

Gesamtreform des Exekutionsrechts:

Das österreichische Exekutionsrecht wurde mit 01.07.2021 grundlegend reformiert. Ziel der Reform war die Vereinfachung und Beschleunigung des Exekutionsverfahrens, vor allem für den betreibenden Gläubiger.

Neu ist unter anderem die Einführung eines ordentlichen und eines erweiterten Exekutionspaketes sowie die Einsetzung eines Verwalters, dessen Aufgabe es ist, die pfändbaren Vermögensobjekte des Verpflichteten zu ermitteln, um so zugunsten des betreibenden Gläubigers das Exekutionsverfahren rasch durchführen zu können und die offene Forderung zeitnah befriedigen zu können.

 

 

 

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Rechtsanwältin

Dr. Constanze Emesz

 

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